Allgemeine Geschäftsbedingung
I. Geltungsbereich
Die nachstehende allgemeine Geschäftsbedingung gilt für alle Rechtsgeschäfte der ADVANCE MPP, nachfolgend "Berater" genannt, mit ihrem Kunden, nachstehend
"Auftraggeber" genannt. Diese allgemeine Geschäftsbedingung beruht auf deutschem Recht und gilt ausschließlich und weltweit.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von ADVANCE MPP schriftlich bestätigt werden.
Der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmens-Beratung und Unternehmens-Unterstützung, und schließt deshalb grundsätzlich einen Dienstleistungsvertrag ab.
Wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird entweder eine konkrete schriftliche Vereinbarung getroffen, die mit einem Dienstleistungsvertrag konform ist, oder es gilt die AGB der ADVANCE MPP.
Diese AGB gilt auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wird. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
II. Überlassene Unterlagen, Datenschutz
An allen in Zusammenhang mit der Beratungs-Dienstleistung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behält sich ADVANCE MPP Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Berater erteilt dazu dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Berater und Auftraggeber werden personen- und unternehmensbezogene Daten geheim halten, und nur für den Zweck der vereinbarten Beratungsdienstleistung verarbeiten oder nutzen.
III. Angebote
Angebote, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt für einen Beratertag eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich. Soll der Berater einen schriftlichen Bericht zur Beratungsleistung - insbesondere zur Vorlage an Dritte - erstellen, muss dies gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
Ein Angebot ist zwei Wochen lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen bleiben Eigentum
von ADVANCE MPP. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet
werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Größenordnungen
dienen.
Ein Angebot wird angenommen, indem der Auftraggeber dies schriftlich, per Fax, oder E-Mail erklärt. Der Berater bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innerhalb vernünftiger Frist oder gemäß Vereinbarung.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt
ihm der Berater innerhalb von einer Woche mit, ob die Änderung möglich ist. An
ein Angebot zur Änderung der Dienstleistung ist der Berater während einer Woche
gebunden.
Für Dienstleistungen, die bereits geleistet sind, gilt die Änderung nicht.
IV. Unterkunft sowie An- und Abreise
Der Berater hat einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mindestens mittleren Standards. Die Unterbringung des Beraters erfolgt im Einzelzimmer. Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat für die Kosten aufzukommen.
Der Auftraggeber muss für alle anfallenden Reisekosten, inkl. hieraus resultierender
Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen. Es werden Bahnfahrten 1. Klasse und Flugkosten der Business Klasse vom Auftraggeber übernommen. Bei Nutzung des eigenen PKW stellt
der Berater 50 Cent pro einfachem Fahrtkilometer in Rechnung. Bei Entfernungen über 150 km von Heidelberg hat der Berater das Recht einen PKW der gehobenen Mittelklasse anzumieten und die Mietwagen-
und Benzinkosten in Rechnung zu stellen.
V. Termine
Der Berater verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Beratungs-Dienstleistungen
an den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Terminen zu leisten, während der
Auftraggeber sich verpflichtet, diese Dienstleistungen zeitnah zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb des Willens des Beraters liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen,
Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Behinderungen
durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, sowie behördliche Maßnahmen.
Bei Verzögerungen kann der Auftraggeber
A. auf weitere Dienstleistungen verzichten.
B. Teil-Dienstleistungen verlangen, sofern dies möglich ist.
C. dem Berater eine angemessene Frist zur nachträglichen Dienstleistung ansetzen.
Die Parteien müssen sich so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.
VI. Mitwirkungs-, Informations- und Berichtspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Dienstleistungen von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmäßige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen können.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an jedem Freitag der Woche, in welcher eine
Beratungsdienstleistung erbracht wurde, die Dienstleistung netto ohne Abzug zu bezahlen. Dieselbe Zalungsbedingung (Freitag der betroffenen Woche) gilt auch für die zugehörigen
Dienstleistungsaufwendungen, Übernachtungskosten, Spesen und Reisekosten.
Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Berater berechtigt,
A. noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
B. oder, falls auch bei Ablauf einer Nachfrist von drei Tagen die Zahlung noch
nicht erbracht wurde, kann der Berater vom Vertrag zurücktreten; auch wenn
die Dienstleistung oder nur ein Teil davon bereits erbracht wurde.
VIII. Vertragserfüllung
Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die vereinbarte Beratungs-Dienstleistung zum vereinbarten Zeitraum vom Berater geleistet wird. ADVANCE MPP hat nach Erbringung einer Beratungs-Dienstleistung Anspruch auf das Dienstleistungs-Entgelt - auch dann, wenn die Beratung nicht so ausfällt, wie es der Auftraggeber erhofft hat. Unerheblich ist auch, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
IX. Kündigungsrechte und Gewährleistung
Der Berater verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Beratungs-Dienstleistungen in
einer guten Qualität nach dem aktuellen Stand der Technik. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Berater. Es können Mitarbeiter von
ADVANCE MPP selbst, aber auch Berater aus dem Netzwerk von ADVANCE MPP eingesetzt werden.
Der Auftraggeber und der Berater können den Auftrag jederzeit kündigen.
In diesem Falle sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Dienstleistungen, Dienstleistungsaufwendungen, Reise- und Hotelkosten zu bezahlen.
Bei Mängeln an den gelieferten Dienstleistungen kann der Auftraggeber Nachbesserung, Minderung oder Leistungen derselben Gattung als Ersatz verlangen. Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer Frist von 3 Tagen nach dem jeweiligen Beratungs-Dienstleistungs-Tag erhoben werden.
Dem Berater muß die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die hier beschriebenen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Für Mängelfolgeschäden haftet der Berater jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht
für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, entstandenen Kosten, durchgeführten Investitionen, mittelbaren Schäden, Schäden durch höhere Gewalt und
Ansprüchen Dritter.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die der Berater nicht zu vertreten hat.
X. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist am Sitz von ADVANCE MPP in Heidelberg. ADVANCE MPP darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen.
Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.